Die Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbilder-Eignung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. 

Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich "Ausbilderschein") ist der einzige anerkannte und einheitliche Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Dazu gehören u.a. rechtliches, organisatorisches, psychologisches und methodisches Wissen und Können. 

Aber mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt.


Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in Form von Berufserfahrung und Abschlüssen sowie die persönliche Eignung.

Meister-Schule

Die Prüfung gilt auch für den Handwerksmeister Teil 4 oder Industriemeister Teil 3.

 

Fachübergreifende Anerkennung

Der Ausbilderschein ist branchenübergreifend. Es spielt also keine Rolle, in welchem Beruf Sie ausbilden möchten.

Erstellen Sie Ihre Webseite gratis!